Sie ist erforderlich, wenn sich ein Minderjähriger in einer akuten Krise oder dringenden Gefahr befindet und deshalb zur Krisenintervention die vorübergehende Aufnahme bzw. Unterbringung in sicherer Umgebung (Obhut) notwendig ist.
Strukturelle Voraussetzungen:In den drei heilpädagogischen Gruppen des Haupthauses besteht die Möglichkeit der Inobhutnahme von Mädchen und Jungen im Alter von 4-15 Jahren, in der Außen-Wohngruppe in Weißenburg kann ein/e Jugendliche(r) im Alter von 15-18 Jahren aufgenommen werden.